Berufliche Bildung während der Ausbildung Sozialpädagogik HF

Die Ausbildung in Sozialpädagogik an der HFGS ist eine duale Ausbildung, d.h. parallel zur schulischen Bildung arbeiten Sie in einem Praxisbetrieb in der Sozialpädagogik. Wir empfehlen ein Anstellungspensum von 50 bis 60% in der Praxis.

  • Wahl des Ausbildungsbetriebs

    Die Ausbildung an der HFGS zur dipl. Sozialpädagogin oder zum dipl. Sozialpädagogen HF erfolgt berufsbegleitend. Voraussetzung ist in jedem Fall eine Anstellung bei einer sozialpädagogischen Institution.

    Die Institution benötigt eine Anerkennung als Ausbildungsbetrieb durch eine Höhere Fachschule für Sozialpädagogik. Auf der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb kann Ihnen die Liste der Institutionen, die bereits über ein anerkanntes Ausbildungskonzept verfügen, dienlich sein. Als angehende Studierende resp. als angehender Studierender sind Sie verantwortlich für die Suche Ihres Ausbildungsbetriebs.

    Das Pensum in der beruflichen Praxis während der Ausbildung beträgt mindestens 50%, maximal empfohlen 60%. Höhere Pensen sind mit zwei Tagen Schule pro Woche zuzüglich Selbststudium kaum vereinbar. Über den genauen Anstellungsgrad, über den Lohn und ob bezahlte Arbeitszeit für die Ausbildung zur Verfügung gestellt wird, entscheiden die jeweiligen Ausbildungsbetriebe in Absprache mit den Studierenden. Wenn Sie Fragen haben zu Lohnempfehlungen, wenden Sie sich bitte an AvenirSocial, den Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz.

    Die Vereinbarung über die Ausbildung zur Sozialpädagogin / zum Sozialpädagogen HF gilt als Bestätigung des Ausbildungsplatzes. Der Zeitpunkt des Eingangs der Vereinbarung an der HFGS ist ausschlaggebend für die Vergabe der Studienplätze. Sie kann auch bereits vor Abschluss der Eignungsabklärung eingereicht werden, jedoch bis spätestens am 30. April des Jahres, in dem der Ausbildungsbeginn gewünscht ist.

    Anerkennung als Ausbildungsbetrieb

    Für die Erlangung einer Anerkennung als Ausbildungsbetrieb Sozialpädagogik HF weisen wir die Institutionen auf folgende Dokumente hin:

    Die zusätzlichen Vereinbarungen unterteilen sich in die Ausbildungsvereinbarung zwischen dem Ausbildungsbetrieb mit der oder dem Studierenden und die Vereinbarung zwischen der Praxisinstitution, der oder dem Studierenden und der HFGS Aarau.

  • Rolle der Praxisausbildenden (PA)

    Innerhalb des Ausbildungsbetrieb werden unsere Studierenden von Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildnern begleitet. Diese sind verantwortlich für die berufliche Bildung der Studierenden.

    Voraussetzungen für die Praxisausbildung

    Gemäss Rahmenlehrplan müssen Praxisausbildende über eine Tertiärausbildung im Fachbereich der Sozialen Arbeit oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss verfügen und eine Ausbildung als Praxisausbilderin resp. als Praxisausbildner von mindestens 300 Lernstunden (entspricht einem 15-tägigen PA-Kurs) absolviert haben.

    Die Diplomkopien der vorausgesetzten Ausbildungen sind bei der Meldung der Praxisausbildnerin, des Praxisausbildners, respektive zusammen mit der Vereinbarung über die Ausbildung zur Sozialpädagogin / zum Sozialpädagogen HF an die HFGS einzureichen.

    PA-Kurs an der HFGS

    Seit März 2023 bieten wir die Weiterbildung «Praxisausbildende in der Sozialpädagogik HF» an. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

    Veranstaltungen

    Forum Praxis-Schule
    Die HFGS bietet mit dem Forum Praxis-Schule ein Gefäss an, in dem sich die Praxisausbildenden mit der Schule austauschen können. Das Forum findet in der Regel einmal pro Jahr jeweils im November statt.

    Einführungen für PA
    Für Praxisausbildende, die erstmalig mit der HFGS Aarau zusammen arbeiten, bieten wir spezifische Einführungen an. Diese Veranstaltungen finden in der Regel Ende August, anfangs September statt. Die Daten werden zu gegebener Zeit hier publiziert.