Ausbildungskosten für den Bildungsgang Pflege HF
Die Ausbildungskosten setzen sich aus den persönlichen Studiengebühren, den Kosten für Lehrmittel und Exkursionen und dem kantonalen Schulgeld, welchen von den Kantonen übernommen wird, zusammen. Da die Ausbildung vollzeit ist, lohnt es sich allenfalls, eine Budgetberatung in Anspruch zu nehmen um sicher zu sein, dass die Ausbildung bis zum Ende finanziert werden kann.
Persönliche Studiengebühren
Die persönlichen Studiengebühren betragen CHF 500.– pro Semester.
Neu ab Herbst 2025:
Die persönlichen Studiengebühren betragen CHF 250.– pro Semester.
Lehrmittel / Exkursionen
Die Ausgaben für Lehrmittel und Exkursionen betragen ca. CHF 1'000.– pro Jahr. Ein Notebook ist Voraussetzung für das Studium.
Kantonales Schulgeld
Seit Herbstsemester 2015 übernehmen alle Kantone gemäss interkantonaler Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV) die Schulgelder. Das Personalienblatt dient zur Feststellung, welcher Kanton für die Finanzierung Ihrer Ausbildung im Rahmen HFSV zuständig ist.
Wir bitten Sie, frühestens drei Monate vor Beginn Ihrer Ausbildung die Fragen genau zu beantworten und das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit den nötigen Beilagen an uns zu senden.
Budgetberatung
Haben Sie Ihr Budget für die Ausbildung gemacht? Wie gestalten sich Ihre wahren Lebenskosten? Haben Sie Rückstellungen gemacht, um die Ausbildung machen zu können? Sind Stiftungen angeschrieben worden, um Lehrmittel oder die Mobilität finanzieren zu können? Die Budgetberatungsstelle in Ihrem Wohnkanton hilft Ihnen weiter.
Ausbildungsbeiträge für Bildungsgang Pflege HF
Die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der Pflegeinitiative sind am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Im Rahmen der Pflegeinitiative gewährt der Wohnkanton, unter bestimmten Voraussetzungen, Ausbildungsbeiträge zur Sicherung des Lebensunterhalts an Personen, die den Bildungsgang Pflege HF absolvieren möchten. Informieren Sie sich über die "Ausbildungsbeiträge für Bildungsgang Pflege HF oder Pflege FH" direkt bei Ihrem Wohnkanton.
Alle Informationen zur Umsetzung der Ausbildungsbeiträge im Kanton Aargau und den Direktlink zur Einreichung des Antrags finden Sie nachfolgend.
Stipendien
Ein Stipendiengesuch wird in der Regel beim Wohnsitzkanton der Eltern eingereicht. Wer Stipendien oder ein Darlehen erhält, wird von den kantonalen Stellen anhand der eingereichten Gesuchte geprüft und entschieden. Die Adressen der kantonalen Stipendienstellen finden Sie hier: