Mit Theorie und Praxis zur dipl. Sozialpädagogin HF / zum dipl. Sozialpädagogen HF

Die Ausbildung zur dipl. Sozialpädagogin HF oder zum dipl. Sozialpädagoge HF an der HFGS dauert drei resp. vier Jahre, je nach Vorbildung.

Der Aufbau, die methodische Gestaltung, die Dauer des Studiums und die enge Verknüpfung mit der Praxis gewährleisten, dass Sie als zukünftige Fachpersonen in der Sozialpädagogik gerüstet sind für den vielseitigen und anspruchsvollen Beruf. Um den Kompetenzerwerb ideal zu gestalten, arbeiten Sie während der Ausbildung parallel mit einem Pensum von mindestens 50% in einem sozialpädagogischen Betrieb.

  • 4-jährige Studiendauer

    Für Studierende ohne berufsspezifische Vorbildung dauert die Ausbildung 4 Jahre. Im ersten Ausbildungsjahr haben Sie 2 Schultage. Dazu kommt die Zeit fürs Selbststudium, die individuell sehr unterschiedlich ist.

    3-jährige Studiendauer

    Für Studierende mit ausgewiesener berufsspezifischer Vorbildung (z. B. Fachfrau / Fachmann Betreuung EFZ) verkürzt sich die Ausbildung auf 3 Jahre. Der Einstieg erfolgt direkt im zweiten Studienjahr der 4-jährigen Ausbildung. Im zweiten Jahr sind es ebenfalls 2 Schultage. Ab dem dritten Studienjahr haben Sie mit den Wahlpflichtmodulen die Möglichkeit mitzubestimmen, wie viele Schultage Sie belegen möchten. Wenn Sie alle Wahlpflichtmodule im dritten Jahr belegen, haben Sie im Diplomjahr nur noch 1 Schultag. Wenn Sie einzelne Wahlpflichtmodule erst im vierten Jahr belegen, haben Sie weniger Unterricht im dritten Jahr.

    Warum dauert die Ausbildung an der HFGS Aarau 3 resp. 4 Jahre und an anderen Höheren Fachschulen 1 Jahr weniger?

    Wichtig zu wissen ist, dass die quantitativen und inhaltlichen Vorgaben, u.a. bezogen auf die Lernstunden und Kompetenzen, im Rahmenlehrplan Sozialpädagogik HF geregelt sind und somit für alle Höheren Fachschulen verbindlich sind. Wenn Sie 1 Jahr länger studieren, haben Sie mehr Raum und Zeit für Ihre Entwicklung, Ihre persönlichen Prozesse, Ihr Umfeld und Ihre Freizeit.

    Terminplanung September 2023 bis September 2024

    Studiengang S20
    4. Ausbildungsjahr 4-jährige Ausbildung, 3. Ausbildungsjahr 3-jährige Ausbildung
    Schultage*: Donnerstag (ab und zu zusätzlich Mittwoch)

    Studiengang S21
    3. Ausbildungsjahr 4-jährige Ausbildung, 2. Ausbildungsjahr 3-jährige Ausbildung
    Schultage*: Montag und Dienstag (mit wenigen Ausnahmen)

    Studiengang S22
    2. Ausbildungsjahr 4-jährige Ausbildung, 1. Ausbildungsjahr 3-jährige Ausbildung
    Schultage*: Dienstag und Mittwoch (mit wenigen Ausnahmen)

    Studiengang S23
    1. Ausbildungsjahr 4-jährige Ausbildung
    Schultage*: Donnerstag und Freitag (mit wenigen Ausnahmen)

    * Änderungen vorbehalten

    Terminplanung September 2024 bis Dezember 2024

    Die kompletten Terminplanungen über das ganze Schuljahr (Sept 24-Sept 25) folgen im Frühjahr 2024.

    Studiengang S21
    4. Ausbildungsjahr 4-jährige Ausbildung, 3. Ausbildungsjahr 3-jährige Ausbildung
    Schultage*: Mittwoch (mit wenigen Ausnahmen auch Donnerstag)

    Studiengang S22
    3. Ausbildungsjahr 4-jährige Ausbildung, 2. Ausbildungsjahr 3-jährige Ausbildung
    Schultage*: Montag und Dienstag (mit wenigen Ausnahmen)

    Studiengang S23
    2. Ausbildungsjahr 4-jährige Ausbildung, 1. Ausbildungsjahr 3-jährige Ausbildung
    Schultage*: Donnerstag und Freitag (mit wenigen Ausnahmen)

    Studiengang S24
    1. Ausbildungsjahr, 4-jährige Ausbildung
    Schultage*: Donnerstag und Freitag (mit wenigen Ausnahmen)

    * Änderungen vorbehalten

    Übersicht über die Schultage der verschiedenen Studiengänge

    Ab Studiengang S23 und Folgende

    1. Jahr (SJ* 23-24): Donnerstag / Freitag
    2. Jahr (SJ 24-25): Donnerstag / Freitag
    3. Jahr (SJ 25-26): Montag / Dienstag, Wahlpflichtmodule
    4. Jahr (SJ 26-27): Mittwoch / vereinzelt Dienstag, Wahlpflichtmodule

    Studiengang S22 (Herbst 2022–Herbst 2026)

    2. Jahr (SJ 23-24): Dienstag / Mittwoch
    3. Jahr (SJ 24-25): Montag / Dienstag
    4. Jahr (SJ 25-26): Neu: Mittwoch / vereinzelt Dienstag

    Studiengang S21 (Herbst 2021–Herbst 2025)

    3. Jahr (SJ 23-24): Montag / Dienstag
    4. Jahr (SJ 24-25: Neu Mittwoch / vereinzelt Dienstag

    Studiengang S20 (Herbst 2020–Herbst 2024)

    4. Jahr (SJ 23-24): Donnerstag / vereinzelt Mittwoch

    *SJ bedeutet Schuljahr

  • Vernetzung von Theorie und Praxis

    Die duale Ausbildung an der HFGS zur dipl. Sozialpädagogin HF bzw. zum dipl. Sozialpädagogen HF basiert auf einer engen Verknüpfung zwischen den fachlichen Grundlagen und der Praxis. Mit unserem Konzept schaffen wir ein breites theoretisches Fundament und gewährleisten gleichzeitig eine hohe Praxisnähe.

    Lernbereich Praxis

    Im Lernbereich Praxis erwerben unsere Studierenden im konkreten Berufsalltag diejenigen Kompetenzen, die sie zur erfolgreichen Ausübung ihres Berufes benötigen. Innerhalb des Ausbildungsbetriebs werden sie dabei von Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildnern begleitet.

    Lernbereich Schule

    Im Lernbereich Schule eignen sich unsere Studierenden fachliche Grundlagen, Konzepte und Methoden an. Indem sich die schulischen Inhalte an konkreten Praxissituationen orientieren, werden Theorie und Praxis eng miteinander verknüpft und anwendungsorientiert vertieft.

    Neues Curriculum

    Basierend auf dem neuen Rahmenlehrplan für die Sozialpädagogik, welcher 2021 in Kraft getreten ist, haben wir unser Curriculum im Rahmen des Projekts Sozialpädagogik innovativ – SPIN grundsätzlich erneuert. Ab dem Schuljahr 2023/24 setzen wir den SPIN-Lehrplan sukzessive mit dem Studiengang S23 um. Die Studierenden der Studiengänge S22, S21 und S20 studieren weiterhin nach unserem bisherigen Lehrplan.

    Was bleibt gleich?

    • Wir halten an der bewährten dualen Ausbildungsstruktur mit zwei fixen Schultagen pro Woche fest;
    • Die Ausbildung dauert nach wie vor 4 Jahre respektive 3 Jahre mit entsprechender Vorbildung;
    • Wie bisher verknüpfen wir die schulischen Inhalte eng mit konkreten Praxissituationen;
    • Unsere Studierenden werden weiterhin von Lehrpersonen in ihrem Lernprozess begleitet.

    Was ist neu?

    • Modularisierung: Anstelle des spiralförmigen Aufbaus basiert der SPIN-Lehrplan auf einer modularen Struktur. Hier finden Sie die Übersicht über die Module;
    • Entwicklungsorientierung: Wir geben im SPIN-Lehrplan der Reflexion des eigenen Bildungs- und Entwicklungsprozesses mehr Raum und bieten den Studierenden daher vermehrt entsprechende Gefässe an;
    • Engere Zusammenarbeit im Trialog Schule – Studierende – Praxis durch jährliche Standortbestimmungen;
    • Jahrgangsübergreifende Wahlpflichtangebote im dritten und vierten Ausbildungsjahr, welche es unseren Studierenden ermöglicht, individuelle Schwerpunkte zu setzen.

    Hier finden Sie die Übersicht über die Anzahl Schultage im Lehrplan 2 respektive SPIN-Lehrplan.

  • Die Diplomausbildung an der HFGS basiert auf einer konstruktivistischen Didaktik, welche davon ausgeht, dass Lernen ein aktiver, subjektiver Konstruktionsprozess ist. Vielfältige Lehr- und Lernarrangements unterstützen unsere Studierenden in ihren Lernprozessen. Mit dem didaktischen Konzept des «Blended Learning» verbinden wir Präsenzunterricht mit E-Learning. Dadurch schaffen wir ein inspirierendes Lernumfeld, das den unmittelbaren sozialen Kontakt mit der Effizienz und Flexibilität elektronischer Medien vereint. Die Lernplattform OpenOlat, die dabei zum Einsatz kommt, bietet unseren Studierenden und Lehrpersonen vielfältige Möglichkeiten, das Lernen und Lehren zu gestalten.

    Wir orientieren uns im Bildungsgang Sozialpädagogik an folgenden Aspekten:

    • Der Bildungsgang sowie dazu gehörenden Ausbildungselemente richten sich am individuellen Entwicklungsprozess der Studierenden zugunsten des Kompetenzerwerbs aus.
    • Lehr- und Lernarrangements orientieren sich an der Vielfalt an Bedürfnissen und der Heterogenität bereits vorhandener Kompetenzen der Studierenden sowie den vielfältigen Anforderungen unterschiedlicher Berufsfelder in der Praxis.
    • Die Struktur der Ausbildung unterstützt das Lernen von Studierenden, fördert die Verantwortungsübernahme für das eigene Lernen und unterstützt durch ihren einfach verständlichen und logischen Aufbau die Entwicklung einer kognitiven Landkarte.
    • Sichere und stabile Lerngruppen und die verbindliche Begleitung der Studierenden in ihrer Kompetenz-, Persönlichkeits- und Professionalitätsentwicklung vermitteln Sicherheit und unterstützen den ko-konstruktiven Erkenntnisgewinn.

    Für die konkrete Umsetzung dieser Aspekte greifen wir auf ein breites Spektrum an Methoden und Gefässen zurück. Darunter fallen unter anderem Lehrvorträge, Gruppenarbeiten, Simulationen (Übungssequenzen in der Gesprächsführung mit Schauspielklientinnen und –klienten), selbstgesteuertes Lernen oder E-Learning. Einen besonderen Stellenwert haben Reflexionsgefässe, wie z.B. Tandems, Lerngruppen, Intervision oder Supervision, welche es unseren Studierenden ermöglichen, sich reflektierend mit ihrem Entwicklungsprozess auseinander zu setzen.

  • Am Ende der Ausbildung zeigen unsere Studierenden, dass sie für das gewählte Berufsprofil die notwendigen Kompetenzen erworben haben.

    Qualifikationsverfahren

    Das Qualifikationsverfahren beinhaltet gemäss Vorgaben des Rahmenlehrplans:

    • eine praxisorientierte Diplomarbeit
    • eine Praxisqualifikation
    • ein mündliches Prüfungsgespräch

    Eidgenössischer Diplomabschluss

    Der Bildungsgang Sozialpädagogik wurde am 30. Dezember 2013 vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI eidgenössisch anerkannt. Das erfolgreich bestandene Qualifikationsverfahren führt zum Titel «dipl. Sozialpädagogin HF» bzw. «dipl. Sozialpädagoge HF».

    Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sind auf dem Arbeitsmarkt gesucht und begehrt. Das eidgenössische Diplom öffnet die Türen zur Arbeit in verschiedensten sozialen Institutionen. Der Beruf bietet diverse Weiterbildungsmöglichkeiten in Fachdisziplinen, Management oder Pädagogik und die Funktion als Praxisausbildende.

  • Persönliche Studiengebühren

    Die persönlichen Studiengebühren betragen CHF 1'000.– pro Semester.

    Lehrmittel / Exkursionen

    Die Ausgaben für Lehrmittel und Exkursionen betragen maximal CHF 500.– pro Jahr.

    Ein Notebook ist die Mindestvoraussetzung für das Studium.

    Kantonales Schulgeld

    Seit Herbstsemester 2015 übernehmen alle Kantone gemäss interkantonaler Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV) die Schulgelder. Das Personalienblatt dient zur Feststellung, welcher Kanton für die Finanzierung Ihrer Ausbildung im Rahmen HFSV zuständig ist.

    Wir bitten Sie, frühestens drei Monate vor Beginn Ihrer Ausbildung die Fragen genau zu beantworten und das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit den nötigen Beilagen an uns zu senden.

    Budgetberatung

    Haben Sie Ihr Budget für die Ausbildung gemacht? Wie gestalten sich Ihre wahren Lebenskosten? Haben Sie Rückstellungen gemacht, um die Ausbildung machen zu können? Sind Stiftungen angeschrieben worden, um Lehrmittel oder die Mobilität finanzieren zu können? Die Budgetberatungsstelle in Ihrem Wohnkanton hilft Ihnen weiter.

  • Zulassungsbedingungen

    Ohne berufsspezifische Vorbildung (Ausbildungsdauer 4 Jahre)

    • abgeschlossene Sekundarstufe II oder gleichwertige Qualifikation (abgeschlossene Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder Fachmittelschulausweis oder Maturität)
    • Nachweis von Praxiserfahrung im Arbeitsfeld Sozialpädagogik von mindestens 400 Stunden. Für Personen mit rein schulischer Vorbildung verlängert sich diese auf mindestens 800 Stunden.
    • Beurteilung der Berufseignung durch die Praxis (frühestens ab 400 Stunden)
    • bestandene Eignungsabklärung (siehe weiter unten)
    • Zusicherung einer Anstellung von mindestens 50% in einer sozialpädagogischen Institution (empfohlen maximal 60%, da höhere Pensen nicht mit dem Studium vereinbar sind)
    • Personen ohne abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II oder gleichwertiger Qualifikation können ein Gesuch um Aufnahme sur dossier beantragen und reichen das Ergänzungsformular zusammen mit den Anmeldeunterlagen ein.

    Mit berufsspezifischer Vorbildung (Ausbildungsdauer 3 Jahre)

    • Fachfrau / Fachmann Betreuung EFZ oder gleichwertige Qualifikation
    • Beurteilung der Berufseignung durch die Praxis
    • bestandene Eignungsabklärung (siehe weiter unten)
    • Zusicherung einer Anstellung von mindestens 50% in einer sozialpädagogischen Institution (empfohlen maximal 60%, da höhere Pensen nicht mit dem Studium vereinbar sind)

    Eignungsabklärung

    Voraussetzung für die Aufnahme an der Höheren Fachschule Gesundheit und Soziales HFGS ist eine erfolgreich bestandene Eignungsabklärung. Jeder Schritt kann einmal wiederholt werden. Eine bestandene Eignungsabklärung ist zwei Jahre gültig und berechtigt für einen Studienplatz in der Ausbildung zur dipl. Sozialpädagogin HF / zum dipl. Sozialpädagogen HF.

    1. Schritt:
    Anmeldeunterlagen

    Die vollständige Einreichung der Anmeldeunterlagen ist Grundbedingung für die Fortsetzung des Aufnahmeverfahrens. Bitte reichen Sie das Dossier in einem Klarsichtmäppchen ein und verzichten Sie auf eine Bewerbungsmappe.

    Bitte beachten Sie die Daten zum Aufnahmeverfahren.

    Checkliste Anmeldeunterlagen:

    * Bitte speichern Sie die Formulare zuerst ab, wenn Sie diese elektronisch ausfüllen möchten.

    2. Schritt:
    Schriftliche Arbeit

    Nach positiver Beurteilung Ihrer Anmeldeunterlagen laden wir Sie zur schriftlichen Arbeit an die HFGS ein. In der schriftlichen Arbeit werden Selbstreflexion, Selbstwahrnehmung, Ausdrucksweise, das Erfassen von Inhalten und Zusammenhängen sowie die Rechtschreibung beurteilt. Wir setzen voraus, dass Ihre Deutschkenntnisse mindestens dem Niveau C1 entsprechen.

    Die vier Aufgaben der schriftlichen Arbeit gestalten sich wie folgt:

    1. Zusammenfassen eines themenspezifischen Fachtextes
    2. Zusammenhänge zwischen Fachtext und kurzer gegebener Fallsituation schildern
    3. Mögliches Vorgehen in der Fallsituation erläutern
    4. Eigene Erfahrung und Erkenntnisse zum Thema des Fachtextes beschreiben

    Bitte nehmen Sie Schreibzeug mit an die Prüfung (Kugelschreiber, Leuchtstift). Bleistift darf nicht verwendet werden. Ein Duden und ein Getränk darf bei Bedarf mitgebracht werden. Papier wird zur Verfügung gestellt.

    3. Schritt:
    Eignungsgespräch

    Nach bestandener schriftlicher Arbeit laden wir Sie zum Eignungsgespräch ein. Das Eignungsgespräch dient der Einschätzung Ihrer Selbst-, Sozial- und Fachkompetenz sowie zur Abklärung Ihrer Berufs- und Ausbildungsmotivation.

  • Aufnahmeverfahren 2024

    Wichtiger Hinweis

    Der Ausbildungsbeginn im Jahr der Anmeldung kann nicht garantiert werden.

    Anmeldeschluss

    28. Februar 2024 (Poststempel)

    Einreichung Vereinbarung über die Ausbildung

    Spätestes Einreichedatum 30. April 2024 (Poststempel).
    Bitte reichen Sie die Vereinbarung so bald wie möglich ein. Eine frühe Einreichung der Vereinbarung erhöht Ihre Chancen auf einen Studienplatz für den nächsten Ausbildungsbeginn erheblich.

    Schriftliche Arbeit

    Nach Prüfung Ihrer Anmeldeunterlagen laden wir Sie zur schriftlichen Arbeit ein.
    Die nächsten Aufnahmeprüfungen finden erst wieder ab September 2024 statt. Die Daten werden bis Ende Juli hier publiziert.

    Versand Prüfungsresultate

    Schriftliche Arbeit: spätestens 4 Wochen nach Termin, Eignungsgespräch: spätestens 3 Wochen nach Termin

    Start der Ausbildung

    16. September 2024 (immer in der Kalenderwoche 38)

  • Studierende, die an der Höheren Fachschule Gesundheit und Soziales Aarau (HFGS) eine Ausbildung in Pflege, Operationstechnik oder Sozialpädagogik absolvieren und einen Fachmittelschulausweis erworben haben, können die Fachmaturität Gesundheit bzw. die Fachmaturität Soziale Arbeit zusätzlich zu ihrer Ausbildung an der HFGS erlangen.

    Das für die Fachmaturität erforderliche Praktikum sowie die allfälligen Zusatzleistungen (Einführungs- und Vertiefungsmodul) erfolgen im Rahmen der Ausbildung an der HFGS.

    Fachmaturitätsarbeit

    Die Studierenden schreiben die Fachmaturitätsarbeit im 3. Jahr ihrer Ausbildung an der HFGS. Die Arbeit besteht aus einem schriftlichen Teil, welcher der Diplomarbeit an der HFGS entspricht, einer Präsentation, der Fachmaturitätsarbeit und einem Fachgespräch im Anschluss an die Präsentation. Die mit der Diplomarbeit kombinierte Fachmaturitätsarbeit wird nach den Vorgaben der Diplomarbeit der HFGS verfasst und entspricht den kantonalen Richtlinien für die Fachmaturitäten Gesundheit und Soziale Arbeit.

    Anmeldung

    Die Anmeldung für beide Fachmaturitäten erfolgt im Rahmen der Ausbildung an der HFGS jeweils direkt an die Schulleitung der HFGS, die ihrerseits die Anmeldungen an die aargauischen Fachmittelschulen weiterleitet.