Das Aufnahmeverfahren an der HFGS

Die HFGS Aarau steht für eine fachlich fundierte und zugleich sehr praxisorientierte Ausbildung in der Sozialpädagogik. Die Eignung der zukünftigen Studierenden ist eine wichtige Voraussetzung, um bestens qualifizierte Fachkräfte auszubilden. Das Aufnahmeverfahren beinhaltet deshalb verschiedene Schritte und Voraussetzungen.

Zulassungsbedingungen

Ohne berufsspezifische Vorbildung (Ausbildungsdauer 4 Jahre)

  • abgeschlossene Sekundarstufe II oder gleichwertige Qualifikation (abgeschlossene Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder Fachmittelschulausweis oder Maturität)
  • Nachweis von Praxiserfahrung im Arbeitsfeld Sozialpädagogik von mindestens 400 Stunden. Für Personen mit rein schulischer Vorbildung verlängert sich diese auf mindestens 800 Stunden.
  • Beurteilung der Berufseignung durch die Praxis (frühestens ab 400 Stunden)
  • bestandene Eignungsabklärung (siehe weiter unten)
  • Zusicherung einer Anstellung von mindestens 50% in einer sozialpädagogischen Institution (empfohlen maximal 60%, da höhere Pensen nicht mit dem Studium vereinbar sind)
  • Personen ohne abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II oder gleichwertiger Qualifikation können ein Gesuch um Aufnahme sur dossier beantragen und reichen das Ergänzungsformular zusammen mit den Anmeldeunterlagen ein.

Mit berufsspezifischer Vorbildung (Ausbildungsdauer 3 Jahre)

  • Fachfrau / Fachmann Betreuung EFZ oder gleichwertige Qualifikation
  • Beurteilung der Berufseignung durch die Praxis
  • bestandene Eignungsabklärung (siehe weiter unten)
  • Zusicherung einer Anstellung von mindestens 50% in einer sozialpädagogischen Institution (empfohlen maximal 60%, da höhere Pensen nicht mit dem Studium vereinbar sind)

Eignungsabklärung

Voraussetzung für die Aufnahme an der Höheren Fachschule Gesundheit und Soziales HFGS ist eine erfolgreich bestandene Eignungsabklärung. Jeder Schritt kann einmal wiederholt werden. Eine bestandene Eignungsabklärung ist zwei Jahre gültig und berechtigt für einen Studienplatz in der Ausbildung zur dipl. Sozialpädagogin HF / zum dipl. Sozialpädagogen HF.

1. Schritt:
Anmeldeunterlagen

Die vollständige Einreichung der Anmeldeunterlagen ist Grundbedingung für die Fortsetzung des Aufnahmeverfahrens. Bitte reichen Sie das Dossier in einem Klarsichtmäppchen ein und verzichten Sie auf eine Bewerbungsmappe.

Bitte beachten Sie die Daten zum Aufnahmeverfahren.

Checkliste Anmeldeunterlagen:

* Bitte speichern Sie die Formulare zuerst ab, wenn Sie diese elektronisch ausfüllen möchten.

2. Schritt:
Schriftliche Arbeit

Nach positiver Beurteilung Ihrer Anmeldeunterlagen laden wir Sie zur schriftlichen Arbeit an die HFGS ein. In der schriftlichen Arbeit werden Selbstreflexion, Selbstwahrnehmung, Ausdrucksweise, das Erfassen von Inhalten und Zusammenhängen sowie die Rechtschreibung beurteilt. Wir setzen voraus, dass Ihre Deutschkenntnisse mindestens dem Niveau C1 entsprechen.

Die vier Aufgaben der schriftlichen Arbeit gestalten sich wie folgt:

  1. Zusammenfassen eines themenspezifischen Fachtextes
  2. Zusammenhänge zwischen Fachtext und kurzer gegebener Fallsituation schildern
  3. Mögliches Vorgehen in der Fallsituation erläutern
  4. Eigene Erfahrung und Erkenntnisse zum Thema des Fachtextes beschreiben

Bitte nehmen Sie Schreibzeug mit an die Prüfung (Kugelschreiber, Leuchtstift). Bleistift darf nicht verwendet werden. Ein Duden und ein Getränk darf bei Bedarf mitgebracht werden. Papier wird zur Verfügung gestellt.

3. Schritt:
Eignungsgespräch

Nach bestandener schriftlicher Arbeit laden wir Sie zum Eignungsgespräch ein. Das Eignungsgespräch dient der Einschätzung Ihrer Selbst-, Sozial- und Fachkompetenz sowie zur Abklärung Ihrer Berufs- und Ausbildungsmotivation.