Berufliche Bildung in einer sozialpädagogischen Institution

Die Ausbildung an der HFGS Aarau zur dipl. Sozialpädagogin HF oder zum dipl. Sozialpädagogen HF ist eine berufsbegleitende Ausbildung. Idealwerweise beträgt das Pensum der beruflichen Praxis 50% – 60%.

Wahl des Ausbildungsbetriebs

Die Ausbildung an der HFGS zur dipl. Sozialpädagogin oder zum dipl. Sozialpädagogen HF erfolgt berufsbegleitend. Voraussetzung ist in jedem Fall eine Anstellung bei einer sozialpädagogischen Institution.

Die Institution benötigt eine Anerkennung als Ausbildungsbetrieb durch eine Höhere Fachschule für Sozialpädagogik. Auf der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb kann Ihnen die Liste der Institutionen, die bereits über ein anerkanntes Ausbildungskonzept verfügen, dienlich sein. Als angehende Studierende resp. als angehender Studierender sind Sie verantwortlich für die Suche Ihres Ausbildungsbetriebs.

Das Pensum in der beruflichen Praxis während der Ausbildung beträgt mindestens 50%, maximal empfohlen 60%. Höhere Pensen sind mit zwei Tagen Schule pro Woche zuzüglich Selbststudium kaum vereinbar. Über den genauen Anstellungsgrad, über den Lohn und ob bezahlte Arbeitszeit für die Ausbildung zur Verfügung gestellt wird, entscheiden die jeweiligen Ausbildungsbetriebe in Absprache mit den Studierenden. Wenn Sie Fragen haben zu Lohnempfehlungen, wenden Sie sich bitte an AvenirSocial, den Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz.

Die Vereinbarung über die Ausbildung zur Sozialpädagogin / zum Sozialpädagogen HF gilt als Bestätigung des Ausbildungsplatzes. Der Zeitpunkt des Eingangs der Vereinbarung an der HFGS ist ausschlaggebend für die Vergabe der Studienplätze. Sie kann auch bereits vor Abschluss der Eignungsabklärung eingereicht werden, jedoch bis spätestens am 30. April des Jahres, in dem der Ausbildungsbeginn gewünscht ist.

Anerkennung als Ausbildungsbetrieb

Für die Erlangung einer Anerkennung als Ausbildungsbetrieb Sozialpädagogik HF weisen wir die Institutionen auf folgende Dokumente hin:

Die zusätzlichen Vereinbarungen unterteilen sich in die Ausbildungsvereinbarung zwischen dem Ausbildungsbetrieb mit der oder dem Studierenden und die Vereinbarung zwischen der Praxisinstitution, der oder dem Studierenden und der HFGS Aarau.