Professional Bachelor: Ihr HF-Diplom wird international lesbar
Ab 1. Oktober 2026 dürfen Absolventinnen und Absolventen einer Höheren Fachschule den Titelzusatz «Professional Bachelor» führen. Das gilt für alle Diplome der HFGS, auch für solche, die vor Jahren erworben wurden. Was sich damit ändert und was gleich bleibt.
Was sich am 1. Oktober 2026 ändert
Der Bundesrat hat die Revision des Berufsbildungsgesetzes auf den 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt. Diplome von Höheren Fachschulen erhalten den Titelzusatz «Professional Bachelor», eidgenössische höhere Fachprüfungen den Zusatz «Professional Master». Gleichzeitig wird die Bezeichnung «Höhere Fachschule» gesetzlich geschützt: Nur noch Anbieter mit mindestens einem vom Bund anerkannten Bildungsgang dürfen sie führen. Die HFGS erfüllt diese Voraussetzung für alle drei Bildungsgänge.
Was das für unsere Bildungsgänge heisst
- dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF, Professional Bachelor
- dipl. Fachfrau Operationstechnik HF / dipl. Fachmann Operationstechnik HF, Professional Bachelor
- dipl. Sozialpädagogin HF / dipl. Sozialpädagoge HF, Professional Bachelor
Der Zusatz steht immer nach dem geschützten Titel und wird mit einem Komma abgetrennt. Allein darf er nicht geführt werden.
Gleichwertig, aber nicht gleichartig
Ein HF-Diplom liegt im Nationalen und Europäischen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 auf derselben Stufe wie ein Bachelor einer Fachhochschule. Der Weg zum Abschluss ist ein anderer: Die Höhere Fachschule bildet praxisorientiert aus, eng verzahnt mit den Ausbildungsbetrieben. Die Fachhochschule bildet wissenschaftlich-methodisch aus. Der Titelzusatz macht das äquivalente Niveau sichtbar. Er ist kein akademischer Hochschultitel und ersetzt Ihr Diplom nicht, sondern er ergänzt es.
Was gleich bleibt
Zulassungsbedingungen, Ausbildungsdauer, Inhalte, und Diplome an der HFGS bleiben unverändert. Für den Titelzusatz Professional Bachelor braucht es keine zusätzliche Prüfung und kein zusätzliches Studium.
Die Durchlässigkeit des Bildungssystems bleibt ebenfalls erhalten. Die Bildungsleistungen HF werden an fachspezifische Studiengänge der Fachhochschulen weiterhin angerechnet.
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