Bildungsgang Pflege HF: Prüfung durch den Ausbildungsbetrieb
Berufspraktische Eignung und Ausbildungsvertrag (Pflege HF Bildungsgang Pflege HF)
Wenn Sie aus einem Berufs-, oder Ausbildungsfeld ausserhalb des Pflegeberufes stammen, absolvieren Sie ein zwei- bis fünftägiges Praktikum in einer Institution des Gesundheitswesens (Dauer bestimmt die Institution).
Prüfung durch den Ausbildungsbetrieb
Die berufspraktische Eignung wird von Ihrem Ausbildungsbetrieb geprüft und beinhaltet ein Gespräch – und je nach Vorbildung – ein Eignungspraktikum. Das Praktikum dient dem Einblick in die aktuelle Berufswelt und der Überprüfung der eigenen Vorstellung des Pflegeberufes.
Für Kandidatinnen und Kandidaten mit einer der folgenden Vorbildungen entfällt dieses Praktikum generell:
- Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe)
- Altenpflegerin/Altenpfleger
- Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter HF
- Hebammen HF
- Eidg. Fachausweis Langzeitpflege und Betreuung (FaLB)
- Eidg. Fachausweis psychiatrische Pflege und Betreuung
Es ist Ihrem zukünftigen (Wunsch-) Ausbildungsbetrieb freigestellt, bspw. bei einem Betriebs-, oder Branchenwechsel dennoch ein Schnupperpraktikum vorauszusetzen und durchzuführen.
Die von Ihnen als Ausbildungsbetrieb gewählte Praxisinstitution führt mit Ihnen ein Eignungsgespräch durch. Im Zentrum stehen Ihre Selbst-, Sozial- und Fachkompetenz sowie Ihre Berufs- und Ausbildungsmotivation (unter anderem aufgrund des Resultats Ihrer Kompetenzanalyse).
Auch die Verhandlungen rund um die Anstellungsbedingungen finden hier Platz. Als Bestätigung der erfolgreich absolvierten praktischen Eignungsabklärung erhalten Sie den Arbeitsvertrag, welcher Ihr zukünftiger Ausbildungsbetrieb mit einem offiziellen Begleitschreiben an die HFGS einreicht.