Sozialpädagogik
Zulassung
Zulassung
Nebst der Vorbildung entscheidet eine persönliche Eignungsabklärung über die Qualifikation für die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales HFGS.
Zulassungsbedingungen
ohne berufsspezifische Vorbildung (Ausbildungsdauer 4 Jahre)
- abgeschlossene Sekundarstufe II oder gleichwertige Qualifikation
- Nachweis von Praxiserfahrung im Arbeitsfeld Sozialpädagogik von mindestens 400 Stunden. Für Personen mit rein schulischer Vorbildung verlängert sich diese auf mindestens 800 Stunden.
- Beurteilung der Berufseignung durch die Praxis (frühestens ab 400 Stunden)
- bestandene Eignungsabklärung
- Zusicherung einer Anstellung von mindestens 50 % in einer sozialpädagogischen Institution (empfohlen maximal 60 %, da höhere Pensen nicht mit dem Studium vereinbar sind)
- Personen ohne abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II oder gleichwertiger Qualifikation können ein Gesuch um Aufnahme sur dossier beantragen und reichen das Ergänzungsformular zusammen mit den Anmeldeunterlagen ein.
mit berufsspezifischer Vorbildung (Ausbildungsdauer 3 Jahre)
- Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ oder gleichwertige Qualifikation
- Beurteilung der Berufseignung durch die Praxis
- bestandene Eignungsabklärung
- Zusicherung einer Anstellung von mindestens 50 % in einer sozialpädagogischen Institution (empfohlen maximal 60 %, da höhere Pensen nicht mit dem Studium vereinbar sind)