Sozialpädagogik
Zulassung
Zulassung
Nebst der Vorbildung entscheidet eine persönliche Eignungsabklärung über die Qualifikation für die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales HFGS.
Zulassungsbedingungen
ohne berufsspezifische Vorbildung (Ausbildungsdauer 4 Jahre)
- abgeschlossene Sekundarstufe II oder gleichwertige Qualifikation
- sechsmonatiges Vorpraktikum im Sozialbereich mit einer Anstellung von mindestens 80 % oder 800 Stunden
- Fremdbeurteilung der Praxisinstitution (frühestens ab 4. Monat Praktikum)
- bestandene Eignungsabklärung
- Zusicherung einer Anstellung von mindestens 50 % in einer sozialpädagogischen Institution (empfohlen maximal 60 %, da höhere Pensen nicht mit dem Studium vereinbar sind)
mit berufsspezifischer Vorbildung (Ausbildungsdauer 3 Jahre)
- Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ oder gleichwertige Qualifikation
- Fremdbeurteilung der Praxisinstitution
- bestandene Eignungsabklärung
- Zusicherung einer Anstellung von mindestens 50 % in einer sozialpädagogischen Institution (empfohlen maximal 60 %, da höhere Pensen nicht mit dem Studium vereinbar sind)